… um an den Lehrgängen zum Sportbootführerschein teilnehmen zu können.

Das erste und wichtigste Argument ist die Sicherheit der Lehrgangsteilnehmerinnen und – Teilnehmer, sowie die der Ausbilder: Die Impfung bietet aktuell die größtmögliche Sicherheit. Natürlich kann auch ein tagesaktueller Test aus dem Impfzentrum ungefähr die gleiche Sicherheit bieten. Doch da müssen wir als kleiner Verein einfach passen. Es ist ein großer organisatorischer Aufwand, bei drei Lehrgängen alle Teilnehmer vor Beginn des eigentlichen Unterrichts zu kontrollieren, ob ein gültiger Test vorliegt. Und was passiert, wenn ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin diesen nicht vorlegen kann? Es würden lange Debatten folgen, dass man doch eine Ausnahme … es wäre ja das erste Mal … etc. pp.. Und wenn es gerade die letzte Stunde vor der Prüfung wäre, hätten auch die Ausbilder große Gewissenskonflikte. 

Einige enttäuschte Lehrgangs-Aspiranten zeigten sich “entsetzt”, dass wir so vorgehen und warfen uns “diskriminierendes Verhalten” vor. Dabei liegt uns nichts ferner als das. Wer mit uns geredet oder nachgefragt hat konnte erfahren, dass wir selbstverständlich begründete Ausnahmen zulassen: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann (haben wir aktuell einen Fall), kann selbstverständlich mit einem tagesaktuellen Test aus dem Impfzentrum am Lehrgang teilnehmen. Das können wir ermöglichen, wenn es die Ausnahme bleibt. Des Weiteren haben wir uns auch bereit erklärt, tagesaktuelle Tests zu akzeptieren, wenn der Impfschutz zu Lehrgangsbeginn noch nicht vollständig ist (haben wir aktuell zwei Fälle) und erst nach zwei oder drei Unterrichtstagen zur Verfügung steht. Wir diskriminieren also niemanden!

Grundsätzlich: Der Sportbootführerschein ist nichts, was zum täglichen Leben benötigt wird. Er ist ein reiner Luxus und dient nur dem eigenen Vergnügen. Es gibt zudem viele Möglichkeiten den Sportbootführerschein zu erwerben, der MCH ist lediglich eine (sehr gute) davon. Wer also bewusst auf eine Impfung verzichtet – was im Moment das gute Recht eines jeden Bürgers dieses Landes ist – muss gegebenenfalls damit rechnen, auf gewisse Veranstaltungen zu verzichten. Weil es auch das gute Recht eines jeden Veranstalters ist, eben nur geimpfte Personen zu seinen Veranstaltungen zuzulassen. 

Abschließend: Drohungen, die regionale oder sogar die überregionale Presse über das Vorgehen des MCH zu informieren und der Hinweis, den MCH sogar wegen Diskriminierung zu verklagen, beeindrucken uns nicht. Mal abgesehen von der Tatsache, dass wohl die überregionale Presse nicht sonderlich an den Zulassungskriterien zu einem Sportbootführerscheinlehrgang in Hameln interessiert sein dürfte, kann auch der Klageweg schnell nach Canossa führen. Selbst innerhalb der Bundesregierung ist man unterschiedlicher Auffassung darüber, was nun der “Königsweg” sei.

Wir, der Vorstand des Motorbootclub Hameln, haben nach bestem Wissen und Gewissen entschieden, diesen Weg zu beschreiten. Im Sinne der Sicherheit und Gesundheit unserer Lehrgangsteilnehmerinnen und -Teilnehmer, sowie der Ausbilder. 

Ralph Arndt-Stricker
Schriftführer und Pressewart

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