SBF-Kombi und SBF-See (Theorie)

Termine, jeweils dienstags: 
11., 18. und 25. 03., 01., 08. und 15.04. 
Beginn:
18:30 Uhr / Ende ~ 21:30 Uhr

Prüfungstermin: 27. April 2025, 10:00 Uhr, MCH Clubheim

SBF-Binnen (Theorie)

Termine, jeweils donnerstags:
20. und 27.03., 03. und 10.04.
Beginn: 18:30 Uhr / Ende ~ 21:30 Uhr

Prüfungstermin: 27. April 2025, 10:00 Uhr, MCH Clubheim

Prüfungstermin: 27. April 2025, 10:00 Uhr (Theorie und Praxis)

SBF-Kombi, Binnen-kurz (nur Theorie, wenn SBF-See zuvor bestanden)

Termin: 09.05.2025
Beginn: 15:00 Uhr / Ende ~ 19:00 Uhr

Prüfungstermin: 17. Mai 2025, 10:00 Uhr

Praxistermine (alle Lehrgänge)

jeweils freitags u. samstags:
28. u. 29.03., 04., 05.,11.,12., 25. u. 26.04.

(Uhrzeit nach pers. Absprache im Lehrgang)

Der Sportbootführerschein …

… findet zusehends eine stetig wachsende Fangemeinde. Und im Grunde ist das ja auch kein Wunder. Denn was gibt es schöneres, als in einem kleinen oder größeren Boot auf den Gewässern der Republik seinen Tag verbringen zu dürfen?! Der MCH ist stolz darauf, diese Erkenntnis bereits im Jahr 1963 gewonnen zu haben und seitdem helfen wir gleichgesinnten Wassersportfreunden dabei, das Ziel Sportbootführerschein auch zu erreichen. Dass wir dabei auch noch außerordentlich erfolgreich sind, ist dem großen Engagement unserer Ausbilderinnen und Ausbildern zu verdanken. Mit viel Herzblut und großem Fachwissen vermitteln sie unseren Prüflingen das erforderliche Wissen (und einiges darüber hinaus), um die SBF-Prüfung erfolgreich absolvieren zu können.

Ein großer Vorteil beim MCH ist, dass sowohl der Unterricht als auch Ihre Prüfung in gewohnter Umgebung stattfinden: In unserem Clubhaus und auf der Weser, direkt vor unserer Haustür. Das hilft Ihnen sehr dabei, die natürliche Prüfungsnervosität etwas zu verringern.

Nicht nur am Prüfungstag, sondern bereits während der Ausbildungsabende in unserem Clubhaus, sorgt unser Team auch für Ihr leibliches Wohl und schafft eine angenehme Atmosphäre.


Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen 

SBF-Binnen

Amtlich vorgeschrieben auf allen Binnenschifffahrtsstraßen, d. h. innerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (z. B. Rhein, Lahn, Neckar, Main, Saale, diverse Kanäle, Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau.

Der SBF-Binnen ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet) auf Binnenschifffahrtsstraßen, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS, Verbrenner) bzw. 7,5 kW (10,2 PS, Elektro) ausgestattet sind.

Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug):

Mindestalter: Motorboot 16 Jahre, Segelboot 14 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe);
Zuverlässigkeit: (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren); Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer Prüfung.

Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung (SpFV).

Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

SBF-See

Amtlich vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung. Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS, Verbrenner) bzw. 7,5 kW (10,2 PS, Elektro) ausgestattet sind. Keine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Sportbootes.

Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug):

Mindestalter 16 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe);
Zuverlässigkeit: (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren); Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer Prüfung.

Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung (SpFV).

Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel

FKN

Auf den Binnengewässern ein eher untergeordnetes Thema, jedoch auf Seewasserstraßen (unverzichtbar auf hoher See) eine durchaus sinnvolle Ergänzung zum SBF-See: der FKN. Derzeit können wir leider keine eigenen Lehrgänge (FKN/SKN) anbieten, doch die Prüfung kann bei uns (im Rahmen der SBF-Prüfungen) abgelegt werden.

Zulassung zur Prüfung
– Mindestalter 16 Jahre
– Antrag zur Anmeldung der Prüfung FKN-klein
– Kopie eines amtlichen Sportbootführerscheins Binnen oder See

Die Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen komplett spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen.

Prüfung
Die Prüfung zum Fachkundenachweis umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Sie besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und praktischen Prüfung. Die Einzelheiten enthält die Prüfungsordnung.

Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

– Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts
– Waffenrechtliche Grundkenntnisse zu den Themen Sachkunde,   Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein
– Kennzeichnung von Waffen

Dazu muss ein Fragebogen mit 15 Fragen beantwortet werden.

Praxis
In der praktischen Prüfung ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen. Im Einzelnen werden gefordert:
– Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)
– Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
– Handhabung des Rauchsignals (orange/Dose)
– Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern


UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Gesetzliche Grundlage des UBI ist die Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung-BinSchSprFunkV) vom 18. Dezember 2002 (BGBl. I, 2002, S. 4569ff).

Das von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. ausgegebene UBI ist eine vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Das UBI ist international und unbefristet gültig.

In der theoretischen Prüfung sind Kenntnisse aus folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachzuweisen: wesentliche Merkmale, Rangfolge und Arten des Funkverkehrs, Funkstellen, Frequenzen und ihre Nutzung, Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS), Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage. In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.

Für Inhaber des Long Range Certificate (LRC) bzw. Short Range Certificate (SRC) ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Es findet eine Ergänzungsprüfung statt.

Short Range Certificate (SRC)

Gesetzliche Grundlage des SCR ist die Schiffssicherheitsverordnung. Das Verfahren der Prüfung ist in den Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben nach § 13 Absatz 4 a der Schiffssicherheitsverordnung durch den Deutschen Motoryachtverband e.V. und den Deutschen Segler-Verband e.V. (Durchführungsrichtlinien Funkzeugnisse) vom 4. September 2002 (Verkehrsblatt 2002 S. 586 ff) geregelt.

Das SRC ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. Das SRC ist international und unbefristet gültig.

Eine Zulassung zur Prüfung kann ab 15 Jahren erfolgen.

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Unter Umständen wird auch mündlich geprüft. Kenntnisse des mobilen Seefunkdienstes, des GMDSS, des öffentlichen Seefunkdienstes sowie der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen