(RA-St.) Wir gratulieren Vianne zur bestandenen B-Lizenz und Viktoria zur B- und B1-Lizenz. Da sicher nicht jedem sofort geläufig ist, was sich hinter den jeweiligen Lizenzen verbirgt, hier eine kurze Übersicht über die “Führerscheine” im Jugendbereich:

  • AE-Lizenz: Einsteigerlizenz, für Kinder ab sechs Jahren. Bis zum Ende des 11. Lebensjahres gültig.
  • A-Lizenz: Für Kinder ab sechs Jahren, bis zum Ende ihres 11. Lebensjahres gültig. Berechtigt zur Teilnahme an Meisterschaften im Motorbootslalom.
  • B-Lizenz: Für Kinder ab zwölf Jahren, bis zum Ende ihres 17. Lebensjahres gültig. Berechtigt zur Teilnahme an Meisterschaften im Motorbootslalom.
  • B1-Lizenz: Für Kinder ab zwölf Jahren. Berechtigt, auf bestimmten Wasserstraßen ein Fahrzeug mit einer Länge von bis zu 5 Metern und einer Antriebsmaschine mit höchstens 3,68 kW zu führen. Voraussetzung: Ausweis eines Wassersportvereins (z. B. MCH), der seinerseits einem Spitzenverband des deutschen Wassersports (z. B. DMYV) angehört.
  • C- Lizenz: Für alle Wassersportler ab 18 Jahren. Voraussetzung ist die B-Lizenz und eine B1-Lizenz, oder eine B-Lizenz und der Sportbootführerschein. Berechtigt zur Teilnahme an Meisterschaften im Motorbootslalom.
     

Wer mehr über die o. a. Lizenzen erfahren möchte, wird beim DMYV bestens informiert.

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Bilder: Marina Schweckendiek

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