Der Sportbootführerschein …

… findet zusehends eine stetig wachsende Fangemeinde. Und im Grunde ist das ja auch kein Wunder. Denn was gibt es schöneres, als in einem kleinen oder größeren Boot auf den Gewässern der Republik seinen Tag verbringen zu dürfen?! Der MCH ist stolz darauf, diese Erkenntnis bereits im Jahr 1963 gewonnen zu haben und seitdem helfen wir gleichgesinnten Wassersportfreunden dabei, das Ziel Sportbootführerschein auch zu erreichen. Dass wir dabei auch noch außerordentlich erfolgreich sind, ist dem großen Engagement unserer Ausbilder zu verdanken. Mit viel Herzblut und großem Fachwissen vermitteln sie unseren Prüflingen das erforderliche Wissen (und einiges darüber hinaus), um die SBF-Prüfung erfolgreich absolvieren zu können.

Ein großer Vorteil dabei ist, dass sowohl der Unterricht als auch Ihre Prüfung in gewohnter Umgebung stattfinden: In unserem Clubhaus und auf der Weser, direkt vor unserer Haustür. Das hilft Ihnen sehr dabei, die natürliche Prüfungsnervosität etwas zu verringern. Und bei der praktischen Prüfung sitzen wortwörtlich alle in einem Boot: Neben dem Prüfer und nah bei Ihnen sitzt Ihr Ausbilder, der Sie auf dem Weg bis dahin begleitet hat.

Nicht nur am Prüfungstag, sondern bereits während der Ausbildungsabende in unserem Clubhaus sorgt unser Team auch für Ihr leibliches Wohl und schafft eine angenehme Atmosphäre.


Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen 

SBF-Binnen

Amtlich vorgeschrieben auf allen Binnenschifffahrtsstraßen, d. h. innerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (z. B. Lahn, Neckar, Main, Saale, diverse Kanäle, Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau.

Der SBF-Binnen ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, mit Ausnahme des Rheins (<15 m), die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) bzw. 3,68 kW (5 PS) auf dem Rhein ausgestattet sind.

Für Fahrzeuge außerhalb des Rheins gelten die bis zum 31. Dezember 1997 erteilten Sportbootführerscheine-Binnen ohne weiteres mit der bisherigen Berechtigung (< 15 m³  Wasserver-drängung) weiter.

Voraussetzungen für den Erwerb:

Mindestalter: Motorboot 16 Jahre, Segelboot 14 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren); Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer Prüfung.

Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes abgenommen (hier bei uns im Clubheim).

Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung (SpFV).

Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

SBF-See

Amtlich vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung. Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) ausgestattet sind. Keine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Sportbootes.

Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug):

Mindestalter 16 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren); Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer Prüfung.

Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes abgenommen (hier bei uns im Clubheim).

Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung (SpFV).

Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel

FKN

Auf den Binnengewässern ein eher untergeordnetes Thema, jedoch auf Seewasserstraßen (unverzichtbar auf hoher See) eine durchaus sinnvolle Ergänzung zum SBF-See: der FKN. Derzeit können wir leider keine eigenen Lehrgänge (FKN/SKN) anbieten, doch die Prüfung kann bei uns (im Rahmen der SBF-Prüfungen) abgelegt werden.

Zulassung zur Prüfung
– Mindestalter 16 Jahre
– Antrag zur Anmeldung der Prüfung FKN-klein
– Kopie eines amtlichen Sportbootführerscheins Binnen oder See

Die Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen komplett spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen.

Prüfung
Die Prüfung zum Fachkundenachweis umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Sie besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und praktischen Prüfung. Die Einzelheiten enthält die Prüfungsordnung.

Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

– Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts
– Waffenrechtliche Grundkenntnisse zu den Themen Sachkunde,   Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein
– Kennzeichnung von Waffen

Dazu muss ein Fragebogen mit 15 Fragen beantwortet werden.

Praxis
In der praktischen Prüfung ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen. Im Einzelnen werden gefordert:
– Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)
– Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
– Handhabung des Rauchsignals (orange/Dose)
– Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern


UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Gesetzliche Grundlage des UBI ist die Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung-BinSchSprFunkV) vom 18. Dezember 2002 (BGBl. I, 2002, S. 4569ff).

Das von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. ausgegebene UBI ist eine vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Das UBI ist international und unbefristet gültig.

In der theoretischen Prüfung sind Kenntnisse aus folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachzuweisen: wesentliche Merkmale, Rangfolge und Arten des Funkverkehrs, Funkstellen, Frequenzen und ihre Nutzung, Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS), Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage. In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.

Für Inhaber des Long Range Certificate (LRC) bzw. Short Range Certificate (SRC) ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Es findet eine Ergänzungsprüfung statt.

Short Range Certificate (SRC)

Gesetzliche Grundlage des SCR ist die Schiffssicherheitsverordnung. Das Verfahren der Prüfung ist in den Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben nach § 13 Absatz 4 a der Schiffssicherheitsverordnung durch den Deutschen Motoryachtverband e.V. und den Deutschen Segler-Verband e.V. (Durchführungsrichtlinien Funkzeugnisse) vom 4. September 2002 (Verkehrsblatt 2002 S. 586 ff) geregelt.

Das SRC ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. Das SRC ist international und unbefristet gültig.

Eine Zulassung zur Prüfung kann ab 15 Jahren erfolgen.

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Unter Umständen wird auch mündlich geprüft. Kenntnisse des mobilen Seefunkdienstes, des GMDSS, des öffentlichen Seefunkdienstes sowie der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.

SBF-Ausbildung

Die SBF-Kombi kann in zwei aufeinander folgenden Lehrgängen absolviert werden (See – Binnen)
Bitte beachten: Unsere Preise sind Endpreise, inklusive aller Gebühren und Fahrstunden.
(Lehrbücher, Übungsbögen, Navigationsbesteck (SBF-See), Prüfungsgebühren etc. im Preis enthalten). 

SBF-Kombi Binnen und See
799,00
  • Lehrgangsmaterial
    (137,50 € inkl.)
  • inkl. Fahrstunden
  • Prüfungsgebühren
    (184,60 € inkl.)
SBF-Binnen
429,00
  • Lehrgangsmaterial
    (51,80 € inkl.)
  • inkl. Fahrstunden
  • Prüfungsgebühren
    (129,71 € inkl.)
SBF-See
549,00
  • Lehrgangsmaterial
    (85,70 € inkl.)
  • inkl. Fahrstunden
  • Prüfungsgebühren
    (147,31 € inkl.)
Sonderpreis SBF-Binnen, wenn der SBF-See beim MCH erteilt wurde:
329,00

UKW-Sprechfunkzeugnisse

460,00

Kombi UBI / SRC

  • Lehrgangsmaterial
  • Prüfungsgebühren
270,00

UBI

  • Lehrgangsmaterial
  • Prüfungsgebühren
315,00

SRC

  • Lehrgangsmaterial
  • Prüfungsgebühren

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